Die vorgesehene Erhöhung der Pauschalen für pendelnde Arbeitnehmer ab dem ersten Kilometer könnte die Nettogehälter von Millionen Berufspendlern erheblich beeinflussen.

Laut neuesten Meldungen plant die bevorstehende Koalitionsregierung aus CDU und SPD, einen Wandel vorzunehmen, der insbesondere den Arbeitnehmern nützt, deren Arbeitswege kürzer sind.

Was ändert sich?

Bisher haben Beschäftigte für den direkten Weg zwischen ihrem Zuhause und ihrer Arbeitsstelle eine Festbetragsentschädigung von 30 Cents pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer erhalten. Erst ab dem 21. Kilometer war der Betrag auf 38 Cents gestiegen.

Künftig soll ab dem der erste Kilometer des Satzes zu 38 Cent Gilt unabhängig vom Längen des Arbeitswegs. Dadurch wird die Motivation gesteigert, auch kürzere Entfernungen steuerlich absetzen zu können.

Wer profitiert?

Laut dem Bund der Steuerzahler Alle Beschäftigten, die arbeitenpendelnd ihr Zuhause außerhalb der Arbeitsstadt haben – unabhängig davon, ob sie per PKW, Rad oder ÖPNV unterwegs sind – profitieren daraus. Insbesondere werden dadurch die Pendler begünstigt. deutlich fällt der finanzielle Vorteil für Mitarbeiter die Strecken von weniger als 21 Kilometer nutzen Da bisher immer nur der niedrigere Kilometrierate für sie zutraf.

Beispielrechnung: Hier sehen Sie, wie viel Pendler einkaufen können

Im Folgenden finden Sie eine Tabelle mit drei Beispielen von Erwerbstätigen, die jährlich 220 Tage lang pendeln müssen, um zur Arbeit zu kommen.

Hinweis: Ab dem 21. Kilometer wurde schon der erhöhte Steuersatz angewendet – daher beträgt die höchstmögliche zusätzliche steuerliche Belastung weiterhin 352 Euro pro Jahr.

Beispiel mit dem Deutschlandticket

Unabhängig von der ausgewählten Fortbewegungsmethode gilt die Pendlerpauschale. Selbst Personen, die den Bus oder den Bahnhof nutzen, kommen damit in den Genuss.

Beispielskalkulation für Personen, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen (20 Kilometer einseitiger Weg):

  • Jährliche Kosten für den DeutschlandTicket: 58 Euro pro Monat × 12 = 696 Euro
  • Steuerlich abziehbar: 220 Tage × 20 km × 0,38 Euro = 1.672 Euro
  • Steuerbonus: Unterschied von 976 Euro, je nachdem der persönliche Steuersatz.

Wie stellt man die Pauschale sicher?

Die Pendlerpauschale wird nicht unmittelbar ausbezahlt, sondern im Rahmen der Steuererklärung als Werbekosteneinlage eingetragen. Dies führt dazu, dass Ihr steuerbares Einkommen verringert wird. Abhängig vom persönlichen Steuersatz könnte dies die Besteuerung um einige Hunderte Euro mindern.

Es ist entscheidend zu beachten, dass die Pauschale stets nur für eine Einzelfahrt zutrifft – zum Beispiel 20 Kilometer. Selbst bei täglichen Hin-und-Rück-Fahrten (also insgesamt 40 Kilometter) bleibt diese Regelung bestehen und wird nicht geändert.

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