Viele Kindertagesstätten leiden aktuell unter einem Personaldefizit. Unabhängig von Grippeausbrüchen oder Streiks klärt uns eine Anwältin darüber auf, für wie lange Eltern während fortgesetztem Verdienst zu Hause bleiben dürfen.
In diesen Tagen schließen viele Kindergärten: Neben der Welle von Erkältungsinfektionen gibt es auch Warnstreiks bei städtischen Einrichtungen infolge des Streits mit dem Gewerkschaftsverband Verdi. Ist es erlaubt, dass arbeitende Elternteile an solchen Tagen Zuhausebleiben und ihre gesunden Kinder betreuen dürfen?
Gemäß Hakima Taous, die Spezialistin im Arbeiterrecht bei der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte in Frankfurt, sollten Eltern grundsätzlich zuerst versuchen, andere Formen von Kinderbetreuung zu finden: Großmutter,Nachbarn,professionelle Kindersitter.
Falls dies nicht gelingt, tritt Paragraph 616 BGB in Kraft. Laut diesem Gesetz haben Arbeitnehmer ein Recht auf einen kurzfristigen Ausstand vom Arbeitsplatz aus persönlichen Gründen, während sie weiter bezahlt werden. Ein Beispiel dafür wäre beispielsweise die plötzliche Schließung der Kindertagesstätte, wenn die Betreuer krank sind.
Eine bezahlte Auszeit ist nur vorübergehend möglich.
Dieser bezahlte Urlaub ist jedoch nur auf eine kurze Dauer möglich. Nach Schätzungen der Expertin Taous könnte dies ungefähr zwei oder drei Tage betragen.
Gemäß der Juristin enthält es einen wichtigen Punkt: "Es ist entscheidend, den Arbeitsvertrag genau unter die Lupe zu nehmen. Dort könnte eine Ausnahme vom Paragraphen 616 BGB festgelegt sein, was dazu führen könnte, dass das Gehalt nicht weiter gezahlt wird."
Bei geplanten Schließungen von Kitas, wie z.B. infolge von Streiken, erwarten die Betreiber je nach Vorlaufzeit, dass die Eltern alternative Pflegeplätze organisieren. Wenn die Elternteilnehmer an solchen Tagen nicht arbeiten gehen, könnte dies zu einer Aufhebung der Lohnzahlung führen.
„Wenn keine Alternative für den Kindesbetreuung gefunden werden kann, sind Arbeiter gezwungen entweder Bezahlurlaub zu nehmen oder Unentgeltliche Freizeit zu machen“, erklärt die Rechtshelferin.
Homeoffice: Am besten möglichst zeitig mit Ihrem Chef darüber reden
Um dieses unerwünschte finanzielle Szenario zu verhindern, empfieht Taous, bereits im Voraus einen Gespräch mit dem Boss einzunehmen. Häufig ließe sich so ein Übergang zum Homeoffice erstmals einführen oder verlängern.
Arbeitsabkommen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten für die Beschäftigten legen oft fest, dass bei plötzlicher Unfähigkeit eines Mitarbeiters die Möglichkeit der Erweiterung des Homeoffice-Betriebs vorgesehen ist.
Juristin Taous meint: "Nur wenige Vorgesetzte sagen: 'Das ist unmöglich.'" Oft gehen Chef*innen davon aus, dass es besser ist, einen Mitarbeiter*inneng better einzuschränken und zu begrenzen, anstatt sie komplett außen vor zu lassen. Allerdings gibt es hierfür keinen rechtlichen Anspruch.
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Der Inhalt dieses Artikels war zuerst im März 2025 verfügbar. Am 01.04.2025 erfolgte eine Wiederprüfung des Beitrags und es wurden kleinere Änderungen vorgenommen, um ihn aktueller zu gestalten.
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