För Sachsen ist das finanzielle Unbehagen stetig spürbar. Die vorgesehenen Einschnitte im Entwurf des Haushaltsplans für 2025/2026 erregen bereits beträchtliche Bedenken, und jetzt steht ein weiteres Defizit auf der Agenda. Am Dienstagnachmittag kam es zu einer Neuigkeit: Eine rechtliche Studie vom Verwaltungsrechtler Christoph Gröpl an der Universität Saarbrücken legt nahe, dass Saxons Einzahlungen zum sächsischen Pensionsfonds für Angestellte nicht so gekürzt werden können, wie dies zunächst beabsichtigt war. Gemäß dieser Untersuchung müssen diese Mittel streng einem speziellen Zweck zugeordnet sein und dürfen daher nicht dazu verwendet werden, um den Etat des Bundeslandes auszugleichen.

In Wirklichkeit plant die Landesregierung infolge der strapazierten Haushaltslage, künftig jedes Jahr 250 Millionen Euro weniger dem Fonds beizutragen als zuvor. Dadurch würde ihnen ein zusätzlicher Betrag von einer halben MilliardenEuro für den kommenden geteilten Haushalt zur Verfügung stehen.

Der Beamtenbund möchte eingeschränkte Einzahlungen vermeiden.

Das Gutachten wurde zuvor von der Vereinigung des Sächsischen Wirtschafts, dem Sächsischer Beamtenbund (SBB), der Deutschen Steuergewerkschaft, dem Sächsischen Lehrerverband, dem Bund der Strafvollzugsbediensteten und dem Sächsischen Richterverein gemeinsam beauftragt, damit sie sich gegen die bevorstehenden Einschnitte zur Wehr setzen konnten.

Wir wollen sicherstellen, dass aktuelle politische Entscheide nicht zu Lasten künftiger Generationen gehen.

Nannette Seidler ist die Landesvorsitzende des Sächsischen Beamtenbundes.

Heute betrachten viele dies als vollkommen gerechtfertigt. "Es ist unser Anliegen, dass aktuelle politische Entschlüsse keinerlei Nachteile für künftige Generationen bedeuten dürften", erklärte Nannette Seidler, die Vorsitzende des Sächsischen Beamtenbunds (SBB). Es wäre weise vom Haushaltsausschuss, über Zeitraufen hinausgehend von doppelt belichteten Wohnungen oder Wahlzeiträumen abzusehen und stattdessen langfristig zu planen.

CDU und SPD streiten bei der Koalitionsplanung über geplante Einschnitte

Arbeitgeberpräsident Jörg Brückner bezeichnete dies auch als "sensible und langfristig ausgerichtete Maßnahme", um die Rentenkosten durch den Fond abzudecken. In anderen Bundesländern könnten ähnliche Lücken in den Rücklagen zu erheblichen Kosten für die Betreuung führen. Zudem betonte Reinhard Schade, Vorsitzender des Sächsischen Richtervereins: "In Sachsen genießt die Gewährleistung der Versorgung verfassungsrechtlichen Status."

Dringend: Selbst die vom Regierungsblock geführten Abgeordneten der CDU im Landtag geben zögernd ihr Okay. Sie betrachten die Erkenntnisse des Gutachtens als ausgezeichnete Grundlage für einen offenen Austausch. Insbesondere wird betont, dass "angemessene Vorsorge" stets eine vollumfängliche Deckung der Ansprüche auf Pflegeversorgung und Unterstützung durch Mittel des Vorsorgekapitals impliziert, wie es Jan Löffler, Sprecher für Haushaltfragen, erklärt hat. Zuvor hatte die CDU längere Zeit dagegen plädiert, kleinere Beitragserhöhungen zu vermeiden, während ihre Koalitionspartner bei der SPD konsequent für reduzierte Zahlungen eingetreten sind.

Die genauen Folgen des aktuellen Gutachtens bleiben noch ungewiss. Unterstützer der Kürzungen zitieren andere Studien, welche einen solchen Schritt als vollkommen gerechtfertigt einstufen.

Die Landtagsfraktionen antworteten mit Anschuldigungen und Zustimmung.

Im Landtag finden sich ebenfalls verschiedene Meinungen zum Thema. Der Finanzausschuss-Sprecher für die Linke, Rico Gebhardt, betonte unter Bezugnahme auf das bestehende Kapital von 13 Milliarden Euro, dass der Beamtenpensionsfonds kein absolutes Muss, sondern eine Option sei und daher ohne Probleme einen langsameren Wachstum verzeichnen könne. Andererseits kritisiert die Fraktionsgruppe der AfD die Regierung dafür, dass diese vorschlägt, vom Pensionsfonds abzuheben. Dies ginge jedoch gegen die Verfassung, wie es in einer Presseaussendung hervorgehoben wird.

Die Haushaltsplan für das sächsische Doppelhaus im Jahr 2025/2026 enthält geplante Kürzungen bei Investitionsprogrammen sowie Personalpositionen. Die Landesregierung plant, den Beitrag zum Generationenfonds um etwa eine halbe Milliarde Euro zu reduzieren. Ganz allgemein müssen 4,3 Milliarden Euro ausgeglichen werden. Es ist vorgesehen, diesen Haushalt im Sommer festzuverbindlich machen.

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